Joerg Haffki
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Gesundheid

Deutschland: COVID-Test für alle ankommenden Flüge erforderlich

Alle Passagiere, die nach Deutschland fliegen, müssen nun vor dem Boarding einen negativen COVID-Test vorweisen. Die Änderung ist unabhängig von der Virus-Risikostufe im Herkunftsland.

In Deutschland sind neue COVID-Testanforderungen für Reisende in Kraft getreten, die ins Land fliegen. Die Regeländerung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Deutschland noch immer mit einer dritten Infektionswelle zu kämpfen hat.

Was sind die neuen Regeln?

  • Reisende müssen sich vor dem Abflug einem COVID-Test (PCR-Test) unterziehen, unabhängig von der Risikostufe in ihrem Herkunftsland.
  • Die Fluggesellschaften dürfen nur noch Passagiere an Bord lassen, die einen negativen COVID-Test nachweisen können. Hierbei ist ein PCR-Test erforderlich. Ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend.
  • Der Test darf frühestens 48 Stunden vor der Ankunft in Deutschland durchgeführt werden.
  • Die Kosten für den Test müssen die Reisenden selbst tragen. Akzeptiert werden PCR-Tests und zugelassene Schnelltests.
  • Ausgenommen ist das Flugpersonal und Kinder unter 6 Jahren.
  • Rückreisende müssen sich nach den örtlichen Vorschriften der 16 Bundesländer in Quarantäne begeben.
  • Die Testpflicht dauert mindestens bis zum 12. Mai und kann verlängert werden.

Warum wurden die Reiseregeln geändert?

Die neuen Testregeln traten in Kraft, nachdem ihre Umsetzung verschoben worden war, um Fluggesellschaften und Reisenden mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.

Zuvor mussten nur Personen, die aus Ländern mit hohem Risiko zurückkehrten, einen negativen Test vorweisen, bevor sie nach Deutschland einreisen konnten.

Der Schritt zur Umsetzung neuer Reiseregeln kommt, nachdem in den letzten Tagen tausende deutsche Urlauber auf die spanische Insel Mallorca geflogen sind. Die deutsche Regierung hob Mitte März ihre Reisewarnung für das beliebte Reiseziel auf, nachdem die Inzidenzrate die Insel in die Kategorie “geringes Risiko” eingestuft hatte.

Bislang mussten Reisende aus Gebieten mit geringem Risiko nicht in Quarantäne gehen oder sich bei der Rückkehr testen lassen.

Sind weitere Reisemaßnahmen in Sicht?

Die Bundesregierung prüft noch, ob es möglich ist, ein vorübergehendes Verbot von Auslandsreisen insgesamt umzusetzen.

Europäische Reisebeschränkungen: Nicht notwendige Reisen eingedämmt

Inmitten der Coronavirus-Pandemie schränken viele Länder weltweit weiterhin die Einreise ein und von den meisten Reisen wird nach wie vor abgeraten.

Die Europäische Union

Mehrere Länder der Europäischen Union verlängern die Sperrmaßnahmen – und damit auch die Reise- und Einreisebestimmungen – während eine dritte Welle der Pandemie über den Kontinent hinwegfegt. Ansteckende neue Varianten des Coronavirus, insbesondere die erstmals in Großbritannien entdeckte Mutation B117, breiten sich in mindestens 27 europäischen Ländern rasant aus. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation dominiert die B117 inzwischen in Deutschland, Italien, Dänemark, Irland, Frankreich, den Niederlanden, Spanien und Portugal.

Seit Januar diskutieren die Staats- und Regierungschefs der EU über die Einschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen über die Binnengrenzen der EU, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, nachdem mutierte Stämme in Großbritannien, Südafrika und Brasilien aufgetaucht waren. Seit dem 24. Januar muss jeder Reisende, der von außerhalb der EU einreist – was nur für diejenigen möglich ist, die einen wichtigen Grund haben – vor der Abreise einen Test auf COVID-19 durchführen lassen. Um den virulenten britischen Stamm zu bekämpfen, hat die EU bereits die Einreise aus dem Vereinigten Königreich mit Ausnahme von Frachttransporten oder Reisenden auf lebenswichtigen Reisen gesperrt.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Vollständige Informationen und Ressourcen für jedes einzelne der 27 EU-Mitgliedsländer finden Sie auch auf der EU-Website Reopen.

Jedes EU-Land behält jedoch seine eigenen Standards bei, um zu entscheiden, ob und wie Bürger aus Drittländern einreisen dürfen, wenn sie sich bereits in einem EU- oder Schengen-Land befinden. Auch weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, wie Quarantänen bei der Einreise aus einer anderen Region oder einem anderen Land, werden von jedem EU-Mitgliedsland selbst entschieden und umgesetzt. Auch die lokalen Regelungen zu verschiedenen sozialen Distanzierungsmaßnahmen, Ausgangssperren und Maskentragungspflichten sind sehr unterschiedlich.

Das Coronavirus-Ampelsystem der EU verstehen

Um Reisenden in Europa einen besseren Überblick über die COVID-Infektionssituation und mögliche Einschränkungen zu geben, hat die EU ein Coronavirus-Ampelsystem eingeführt, nach dem die EU in grüne, orange und rote Zonen eingeteilt ist. Zusätzlich gibt es die Farbe Grau für Regionen, aus denen nicht genügend Daten vorliegen. Derzeit dominiert die Farbe Rot den Kontinent.

Wenn Sie trotzdem reisen müssen, hilft Ihnen die App “Re-open EU” der EU-Kommission weiter. Sie bietet aktuelle Informationen zur Gesundheitslage, Sicherheitsvorkehrungen und Reisebeschränkungen für alle EU-Länder und Mitgliedsstaaten des grenzfreien Schengen-Raums, zu dem auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören.

Bitte beachten Sie: Die hier aufgeführten Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, dienen lediglich als Referenz und können jederzeit geändert werden. Allen Reisenden nach und innerhalb Europas, der EU und des Schengen-Raums wird dringend empfohlen, sich über die offiziellen Richtlinien und Vorschriften der lokalen, staatlichen und nationalen Behörden der jeweiligen Länder zu informieren.