Es gibt viele Berufe, bei welchen man ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen muss. Das heißt ein Führungszeugnis, auf welchem keine Straftaten oder Vorstrafen vermerkt sind. Dadurch soll vermieden werden, dass vorbestrafte Personen zu Bereichen mit einem hohen Sicherheitsbedarf Zugang erhalten. Zu diesen Berufen gehören der ganze öffentliche Dienst sowie das Bewachungsgewerbe, auch für See, Eisenbahn, Häfen und Transport. Hinzu kommen alle Tätigkeitsfelder mit Kindern und Schutzbefohlenen. Wahrscheinlich hat Ihr Arbeitgeber Sie nach einem polizeilichen Führungszeugnis gefragt. Sobald er Sie in einem der genannten Bereiche einsetzen will, ist er nämlich dazu per Gesetz verpflichtet. Die Führungszeugnis Kosten übernimmt in manchen Betrieben der Inhaber. Falls dem nicht so sein sollte, können Sie Ihren Chef ja darauf ansprechen. Allerdings kann sein, dass er die Führungszeugnis Kosten übernimmt, sie aber von Ihnen zurück verlangt, sobald in Ihrem Zeugnis negative Einträge vorhanden sind und er sie aufgrund dessen nicht beschäftigen darf. Aber ganz gleich wer die Führungszeugnis Kosten trägt, nur Sie allein dürfen das Führungszeugnis für sich selbst beantragen. Es sei den Sie beantragen es für eine Person, über Sie eine Vollmacht besitzen. Jedenfalls gibt es zwei Wege das polizeiliche Führungszeugnis zu bestellen: Online oder beim Bürgeramt, welches sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet. In beiden Fällen ist die Sache kostenpflichtig. Die Führungszeugnis Kosten belaufen sich einmalig auf 13 Euro. Das Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) gibt vor, dass das Führungszeugnis nicht kostenfrei ausgegeben werden darf. Es existieren allerdings Ausnahmen. Zum Beispiel zahlen Bezieher von Alg. II oder Sozialhilfe keine 13 Euro. Auch Menschen, die den Kindergeldzuschlag nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes erhalten, sind von den Führungszeugnis Kosten befreit. Nachdem Sie das Führungszeugnis bestellt haben, sollten Sie täglich Ihren Briefkasten kontrollieren. Selbst wenn Sie das Dokument online beantragt haben, wird es Ihnen mit der Post zugeschickt. Sie erhalten ja schließlich das Original-Dokument, mit einem Stempel von der ausstellenden Behärde, in diesem Fall vom Bundesamt für Justiz. |