Joerg Haffki
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Ungewollte Schwangerschaft und Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch

Der Schwangerschaftsabbruch ist ein heikles Thema. In den Niederlanden, aber auch in den Nachbarländern. In niederländischen Kliniken ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 22 Woche möglich. Viele Mädchen und Frauen kommen aus dem Ausland in die Niederlande, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel weil der Abbruch in ihrem Heimatland nicht erlaubt ist oder weil die Versorgung dort nicht ausreichend ist.

In den Niederlanden ist der Schwangerschaftsabbruch legal und gilt als medizinische Behandlung. Frauen, die aus dem Ausland kommen, können sich für einen Schwangerschaftsabbruch an die Abtreibungskliniken Amsterdam und Haarlem wenden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den Niederlanden an einige Regeln und Bedingungen geknüpft ist.

Abtreibung bei unter 16-Jährigen

Wenn ein Mädchen unter 16 Jahren ungewollt schwanger ist, ist für einen Schwangerschaftsabbruch die Zustimmung von mindestens einem Elternteil erforderlich. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um das minderjährige Mädchen zu schützen und sicherzustellen, dass bei dieser wichtigen Entscheidung kein Druck von außen ausgeübt wird.

Ist es der Minderjährigen jedoch nicht möglich, diese Zustimmung einzuholen, können Abtreibungskliniken helfen, eine Lösung zu finden. Die Art und Weise des Schwangerschaftsabbruchs hängt davon ab, wie viele Wochen das Mädchen oder die Frau schwanger ist.

Gemeinsam mit einer Expertin oder einem Experten wird überlegt, welche Methode am besten geeignet ist, um die Schwangerschaft abzubrechen bzw. zu beenden.  Eine Übernachtung in der Klinik ist in jedem Fall nicht notwendig.

Welche Behandlungen werden bei einer ungewollten Schwangerschaft angeboten?

Bei einer ungewollten Schwangerschaft gibt es je nach Dauer der Schwangerschaft verschiedene Behandlungsmöglichkeiten. Liegt die Schwangerschaft zwischen 5 und 9 Wochen, können Sie sich für die Abtreibungspille entscheiden. Liegt die Schwangerschaft zwischen 5 und 12 Wochen, ist eine Saugkürettage eine Option. Liegt die Schwangerschaft zwischen 13 und 22 Wochen, können Sie sich für eine Behandlung am Tag des Abbruchs entscheiden. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre eigene Wahl der Behandlung treffen und sich Zeit nehmen, um sorgfältig darüber nachzudenken, besonders wenn es um eine ungewollte Schwangerschaft geht.

Die Abtreibungsklinik Haarlem und die Abtreibungsklinik Amsterdam stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie hören zu, ohne zu urteilen, und helfen Ihnen, die für Sie beste Entscheidung zu treffen. Nach der Behandlung werden auch Nachsorge und Beratung über die beste Verhütungsmethode angeboten, um eine weitere ungewollte Schwangerschaft zu verhindern. Die Kosten für eine Abtreibungsbehandlung werden für Frauen, die in den Niederlanden leben/arbeiten, vollständig aus dem Langzeitpflegegesetz erstattet, und Ihre Krankenkasse wird nicht über die Behandlung informiert.

https://www.abtreibungholland.de/